
Ihr Ansprechpartner:
Pascal Hinz
hinz(at)schwentinehaus.de
Tel. 0431 78 0 97 20
Leistungen
Die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetrzt (WEG) umfasst die gesamte kaufmännische und technische Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters richten sich nach den §§ 27 und 28 des WEG. Zusätzliche Leistungen sind in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung, den gefassten Beschlüssen und dem Verwaltervetrag geregelt.
Was uns von anderen Hausverwaltungen unterscheidet, ist die Festpreisgarantie, unsere langjährige Erfahrung und unser schnelles Handeln! Keine versteckten Gebühren oder Zuschläge, sei es für eine außerordentliche Vesammlung, eine Sonderumlage oder größere Instandhaltungsmaßnamen.
Um Ihnen die Arbeit etwas näher zu bringen stellen wir Ihnen hier auszugsweise vor, womit wir uns täglich beschäftigen:
Die meisten Dinge geschehen, wenn sie gut gemacht werden, für die Eigentümer unsichtbar im Hintergrund. Um die Eigentümer soweit es geht von der Vewaltung der Immobilie zu entlasten, sind nur die folgenden Punkte "sichtbar":
- Jährliche ordentliche Eigentümerversammlung,
- Erstellung der Hausgeldabrechnungen (auf Wunsch auch die Mieterabrechnung bei WEG Objekten),
- Rundschreiben,
- Aushänge,
- Beratung und Information über Neuerungen,
- Erstellung des Wirtschaftsplanes,
- Erstellung des Protokolls,
- Umsetzung beschlossener Maßnahmen.
Der Verwaltungsbeirat soll als Mittler, Kontrolleur und Ansprechpartner der Eigentümergemeinschaft fungieren. Auch wenn Vertrauen in die Arbeit der HAusverwaltung gut ist, Kontrolle ist besser. Darum stellen wir dem Verwaltungsbeirat auf Wunsch folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Preisanfragen,
- Ausschreibungen,
- Veranlassen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen,
- Auftragsvergabe,
- Rechnungsprüfung und Belegskontrolle,
- Vorbereitung der Eigentümerversammlung,
- Ortstermine,
- Beiratsbesprechungen,
- Abschluss von Verträgen,
- Maßnahmen zur Erhaltung der Hausordnung.
Die folgenden Leistungen sieht der Eigentümer nicht:
- Kaufmännisch: Buchungen, Sollstellungen, Hausgeldbeiträge, Lastschrifteinzüge, Überwachung der Zahlungseingänge, Mahnwesen, Zahlungen von Rechnungen, Einleiten von Klagen bei Verzug, Verwalten der treuhänderischen Gelder, Zahlungen von Gehältern (Hausmeister, Gärtner, Hausobmann, Reinigungskräfte, etc.), Errechnung und Abführung der Lohnsteurer, Sozialabgaben, Meldungen ans Finanzamt, BG, etc, Erstellung der Wirtschaftspläne, Abrechnungen, Heizkostenabrechnungen, Wasserlisten, Errechnung von beschlossenen Sonderumlagen.
- Technische Leistungen: Abschluss von Verträgen für Leitungswasser-, Haftpflicht- und Gewässerschadenshaftpflichtversicherungen, Gebäudebrandversicherungen, Vorbereiten und Veranlassung von Angeboten, Nachsetzen bei Nichteinhaltung von Terminen, Mängelrügen, Einweisungen von Hausmeistern, Beschaffung öffentlich rechtlicher Genehmigungen, Abschluss von Aufzug-, Heizungs-, Pumpen-, Feuerlöscher-, Garagentorwartungsverträgen, Bearbeitung von Schlüsselsicherungsscheinen, Schadensmeldungen aller Art, Beauftragung von Sachverständigen, Kennen und Beachten von AGB, BGB, WEG, Mietrecht und ortsübliche Bestimmungen durch Stadt- oder Gemeinderecht.
- Allgemeine Leistungen: Verhandlungen mit Behörden, Handwerkern, Hausmeistern, Lieferanten, Eigentümern etc., Terminabstimmungen, Saalbestellungen, Erstellung von TOP’s und Beschlussentwürfen, Erstellung der Beschlusssammlung, Versenden von Protokollen, Ausbilden von eigenem Personal etc.

